Erfahrungen

Der Inhaber der Kanzlei hat seit mehr als 20 Jahren dank einer entsprechenden Spezialisierung außerordentlich viel Erfahrungen im Schadensrecht, sowohl im außergerichtlichen, als auch im gerichtlichen Bereich gesammelt. Im Laufe der Jahre wurden teilweise bis zu 100 laufende Aktiv-Prozesse wegen Schadensersatz im gesamten Bundesgebiet ständig parallel geführt, wobei naturgemäß für die Terminvertretung vor Ort meist auf Unterbevollmächtigte zurückgegriffen werden musste. In wichtigen oder grundsätzlichen Verfahren erfolgt dagegen immer eine eigene Terminvertretung, teils sogar als Beistand vor dem BGH. 

In tatsächlicher Hinsicht spiegeln die Erfahrungen die Häufigkeit bestimmter Haftungsgebiete und Schadensarten wieder. Daher sind etwa viele technische Zusammenhänge bei Leitungswasser- und Feuerschäden, zumal bei den typischen Schadenursachen, recht gut geläufig und die entsprechenden Gutachten von Sachverständigen in adäquater Weise zu würdigen.   

Besonderes Steckenpferd waren und sind Produkthaftungsansprüche, die relativ selten vor den Gerichten streitig durchgesetzt werden. Das Hauptproblem stellen diejenigen Feuerschäden dar, welche nachweislich durch Elektrogeräte des Hausgebrauchs (Trockner, Waschmaschinen, Fernseher, Kühlgeräte etc.) verursacht wurden, die sich durch den Brand aber quasi selbst so zerstört haben, so dass im nachhinein genauere Feststellungen zu einem bestimmten brandursächlichen Fehlerzustand nicht mehr möglich sind. Dazu und gerade auch zur eigenen Analyse von Gutachten zur Brandursache sind vielfältige Erfahrungen über die Jahre hinweg gesammelt worden.

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